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Der parkschuetzer.de Blog — Infos aus erster Hand

  • Wahlkreis 13: Vaihingen/Enz am Samstag, 26. März 2011, 19:12 Uhr

    An alle, die fleisig Flyer der Infooffensive verteilt haben:

    "Vielen Dank an alle Mitstreiterinnen und Mitstreiter der Briefkasten-Aktion!

    Es ist kaum zu glauben, was wir hier gestemmt haben - fast 450.000 Infoflyer sind in den Briefkästen, 60.000 Flyer von den Ingenieuren sind verteilt - Ein Wahnsinn!
    Als wir die Briefkastenaktion vom Bündnis "angeboten" bekamen, dachten wir "viel zu spät - völlig unmöglich - nicht mehr machbar" - gesagt haben wir "Okay, das versuchen wir" - wir wussten, wir können uns auf Euch verlassen:

    + Auf Euch, weil ihr tausende Flyer bestellt habt ohne zu wissen, wird er schwer oder leicht, gut oder schlecht sein.
    + Auf Euch, weil ihr die Ruhe bewahrt habt, als die Druckerei nicht mit der Produktion nachkam (obwohl auch die alles gegeben hat).
    + Auf die, die superschwere Pakete mit der Bahn nach Hause geschleppt haben.
    + Auf die, die geduldig immer wieder kamen, bis die Flyer endlich abholbereit waren.
    + Auf die, die tausende Flyer in anstrengende Reviere mit Einfamilienhäusern verteilt haben.
    + Auf die, die Nachschub angefordert haben, weil sie große Wohnblocks im Gebiet hatten.
    + Auf alle, die auch den Samstag vor der Wahl noch zum Verteilen genutzt haben.

    Egal, wie das Etappenziel "Landtagswahl" ausgeht, wir haben alles getan was in dieser Etappe möglich war, um uns unserem Ziel "Kopfbahnhof21" näherzubringen!

    Vielen Dank dafür und OBEN BLEIBEN!

    Das Koordinationsteam der Info-Offensive

    PS: Wem noch langweilig ist bis zur Wahl, der kann ja noch ein paar eCards versenden unter http://fuer-k21.de - Viel Spass damit!"

  • Wahlkreis 63: Balingen am Samstag, 26. März 2011, 15:10 Uhr

    Anbei ein Artikel aus der Zeitung. Deshalb meine Bitte, wer mit dem Zug fährt oder einen Bahnhof besucht, bitte Flyer "Schwabenstreich Balingen" am Montag mitnehmen. Es hat erst angefangen, wir werden immer mehr.
    Oben bleiben
    Bernd

    SCHWÄBISCHE TAGBLATT 26.03.2011
    HTTP://WWW.TAGBLATT.DE/HOME/NACHRICHTEN/TUEBINGEN_ARTIKEL,-FLUGBLATTVERTEILEN-IM-BAHNHOF-IST-IN-ORDNUNG-_ARID,129072.HTML

    POLIZEI SCHRITT NICHT EIN
    Flugblattverteilen im Bahnhof ist in Ordnung
    Am Verteilen von „Stuttgart-21“-kritischen Flugblättern wollte ein Bahn-Mitarbeiter zwei Mitglieder des Tübinger VCD hindern. Doch die beriefen sich gegenüber der Polizei auf das Bundesverfassungsgericht – und durften weitermachen.
    Anzeige
    Tübingen. Was wiegt im Tübinger Hauptbahnhof schwerer: Die Hausordnung, die Demos und Flugblattverteilen verbietet? Oder das Bundesverfassungsgericht, das im Februar festgestellt hatte, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch in Bahnhöfen und Flughäfen gilt – jedenfalls dann, wenn die dahinter stehenden Unternehmen von der öffentlichen Hand kontrolliert werden. Bei dem Urteil ging es um das Verteilen von Flugblättern gegen Zwangsabschiebungen in Flugzeugen auf dem Frankfurter Airport.
    Mit Hinweis auf das Verfassungsgericht weigerten sich am Donnerstag die VCD-Mitglieder Frank Heuser und Martin Hilger, die Aktion im Tübinger Bahnhof zu stoppen. Daraufhin rief ein Bahn-Bediensteter die Polizei. Die Beamten fragten bei der Bundespolizei in Stuttgart nach und ließen die beiden schließlich weiter ihre Flugblätter verteilen – mit ausdrücklichem Hinweis auf den Konflikt zwischen DB-Hausordnung und Verfassungsgerichts-Urteil.
    Keinerlei Verständnis hatten Heuser und Hilger für das Beharren der DB Station & Service AG, die „telefonisch auf die Durchsetzung ihres Hausrechts durch die Polizei bestanden“ habe. Damit habe die Bahn „das Grundgesetz ignoriert“. Auf Nachfrage lenkte gestern ein Bahn-Sprecher ein: „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt – unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten – auch in Bahnhöfen.“
    vor

  • Wahlkreis 14: Bietigheim-Bissingen am Freitag, 25. März 2011, 13:34 Uhr

    An alle Interessierte,
    heute kommt, aufgrund einer Anfrage eines Heilbronner Stadtrates der Linken, dieser Artikel in der StZ. Laut dem Artikel beträgt die Strahlung bei 17,5 to leicht radioaktivem Abfall, ca. 54 Mio. Bq. Das ist eine ganze Menge, rund 3000 Bq/kg. Wenn man bedenkt, dass die gesetzlich zulässige Höchstmenge bei 1 kg Wildfleisch bei 600 Bq liegt. Bitte lest auch die Kommentare dazu.
    Bezeichnend ist auch die Haltung von Vorstandsvorsitzenden der SWS, Ekkehard Schneider: „Aufregender findet Schneider indes, wie derzeit in Neckarwestheim der Atommüll gelagert wird: Übertag in Gebäuden.“
    Jeder soll und kann sich jetzt seine eigenen Gedanken darüber machen, wollen wir ein weiter so? Ach und übrigens OB Helmut Himmelsbach ist auch Mitglied im Aufsichtsrat der ZEAG Energie AG, die einen Großteil ihres Stromes vom Kernkraftwerk Neckarwestheim bezieht.

    Link:
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.salzbergwerk-in-heilbronn-aufregung-ueber-angeblichen-atommuell.4b656327-6186-48ae-82d8-eb1a575dd311.html?page=0

  • Antonio Landsberger am Dienstag, 22. März 2011, 02:45 Uhr

    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 & Vertrauensleute & Juristen zu Stuttgart 21

    Stuttgart 21.03.2011

    Aktionsbündnis übergibt Unterschriften von „X-tausend Bürgern“ für das Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 - Das Bürgerbegehren ist zulässig.

    Heute übergeben die Vertrauensleute des erneuten Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21, Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig, dem Oberbürgermeister Dr. Schuster „X Aktenordner“ (eine Anspielung auf das Wahlkreuzchen) mit über 35.600 Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21. Damit wird die notwendige Anzahl an Stimmen für die Durchführung eines Bürgerentscheids über Stuttgart 21 deutlich überschritten. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens und die Vertreter des Aktionsbündnisses bedanken sich bei den zahlreichen freiwilligen Unterschriftensammlern, die zu diesem schnellen Erfolg beigetragen haben. „Jetzt sind endlich wir Bürger dran“ freut sich Sigrid Klausmann-Sittler. „So lange die Bürger hilflos dabei zusehen müssen, wie gigantische Mittel der Stadt, ihr hart verdientes Geld, für ein umstrittenes Prestige-Projekt ausgegeben werden, gleichzeitig auf allen anderen Ebenen massiv gekürzt wird, kann es in der Stadt keinen Frieden geben. Das Bürgerbegehren ist ein erster Schritt dahin, dies zu ändern und verschwundenes Vertrauen wiederherzustellen.“ Axel Wieland, Vorsitzender BUND Region Stuttgart, ergänzt: „Uns ist es wichtig klarzustellen, dass eben nicht, wie von der Stadt oft behauptet, die Mittel an Stuttgart 21 gebunden sind, sondern entgegen dem Geist der Verfassung den kommunalen Aufgaben entzogen wurden. Gerade an den Schulen sind dadurch katastrophale Zustände entstanden.“

    Den Vorwurf von OB Schuster, die Initiatoren würden mit dem Bürgerbegehren die Bürger täuschen, weist Rechtsanwalt Bernhard Ludwig zurück: „Der Jurist Dr. Schuster sollte im eigenen Interesse mit dem Begriff der Täuschung vorsichtig sein. Das könnte auf ihn zurückfallen“. Er verweist auf die Pressemitteilung der Stadt vom 14.02.2011. Die Behauptung von Schuster, 2007 hätte die Stadt die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung intensiv geprüft, lässt sich anhand der Gemeinderatsdokumente einfach widerlegen (GR-Prot. vom 04.10.2007, Nr. 169, TOP 1a, sowie Stellungnahme des OB vom 04.10.2007, GRDrs. 410/2007). „Die Argumente der Stadt für die angebliche Zulässigkeit der Mischfinanzierung waren damals so unsinnig, dass selbst Prof. Dr. Dolde sie nicht einmal erwähnt“, kommentiert Ludwig die städtische Selbstdarstellung. Das neue Gutachten von Prof. Dr. Dolde ist die erste verfassungsrechtliche Prüfung zu Stuttgart 21 überhaupt und kommt dreieinhalb Jahre zu spät. „Die Projektfinanzierung wurde offenkundig auf dem Basar ausgehandelt und Prof. Dr. Dolde soll nachträglich einen rechtlichen Persilschein ausstellen“, schließt Rechtsanwalt Ludwig.

    Das neue Bürgerbegehren ist zulässig. Die neuen Gutachten der Rechtsanwälte Prof. Dr. Dolde und Dr. Porsch enthalten erstaunliche handwerkliche Fehler: Sie übersehen zentrale Gesetzesvorschriften und vertreten die Auffassung, die Stadt könne mit ihrem verfassungswidrigen Handeln ein rechtmäßiges Bürgerbegehren verhindern. Auch der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Meyer, Berlin, kritisiert die zentrale Argumentation von Dolde/Porsch als „abwegig“. Die Planungshoheit der Stadt gebe kein Realisierungs- und Finanzierungsrecht für das Bahnprojekt Stuttgart 21. Auch die Argumentation zur Höhe der finanziellen Beteiligung der Stadt Stuttgart ist in sich widersprüchlich.

    Der Arbeitskreis der „Juristen zu Stuttgart 21“ hat mit dem Ergebnis der Stellungnahmen von Dolde/Porsch gerechnet. Prof. Dr. Dolde durfte sich nicht in Widerspruch zu seinem früheren Gutachten für seinen damaligen Auftraggeber, das Land, setzen. Nach dem Bürgerentscheid muss die Stadt gegen das Land vorgehen. Hätte Prof. Dr. Dolde die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung bestätigt, hätte er sich einer Strafverfolgung wegen Parteiverrats nach § 356 StGB aussetzen können. „Allein wegen dieser Zwangslage stellt sich sein jetzt für die Stadt erstelltes Gutachten als unzulässige, einseitige Parteinahme ohne unabhängigen Wert dar“, so Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, ebenfalls Mitglied der „Juristen zu Stuttgart 21“, der deshalb bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart eine Beschwerde gegen Rechtsanwalt Dolde eingereicht hat (AZ: 2011-304).

  • Wahlkreis 3: Stuttgart III am Montag, 21. März 2011, 23:34 Uhr

    Eine Bitte!

    Martin Schwarz, bittet um Mithilfe, weil aus Termingründen nicht alle Mitglieder der Gruppe (PLZ 70437, Rot und Freiberg) bei der Verteilaktion mithelfen können. Er bittet deshalb um Unterstützung durch freiwillige Helfer. Wer Lust und Zeit hat melde sich bitte bei:
    Martin Schwarz
    Telefon: +49 (0)151/50363178
    E-Mail: Martin-Karl.Schwarz@web.de

    Gruß Gisela Siegel

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb