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Das Landgericht ist das Eine, Kleine – der Widerstand der Bevölkerung ist das Andere, Große!

Der heute ergangene Urteilsspruch in der Urheberrechtsklage des Bonatzerben Dübbers gegen die Deutsche Bahn AG ist nicht nur hinsichtlich seiner Entscheidung, sondern insbesondere in seiner Begründung empörend. Der entscheidende Satz der Begründung, wonach das Erhaltungsinteresse des Urhebers hinter den Modernisierungsinteressen des Eigentümers zurücktreten muss, könnte genau so von Herrn Grube formuliert worden sein, ja, wurde genau so in den vergangenen Monaten von ihm formuliert. Ausdrücklich lehnte das Landgericht Stuttgart auch eine Prüfung der Planungsalternativen, die den Erhalt des Bonatzbahnhofes vorsehen, ab. Silvio Berlusconi blickt jetzt bestimmt neidisch nach Stuttgart. So eine Justiz hätte er bestimmt auch gerne.

Das ist das Eine, Kleine, Ärgerliche. Dagegen wird dieses „Urteil“ die Wut der Bevölkerung noch vergrößern. Der Widerstand wird wachsen. Zum Beispiel am 31.5., der nächsten Montagsdemo, zum Beispiel am 10. Juli, am Tag der Sternmärsche und der landesweiten Großdemo im Schlossgarten, zum Beispiel zu Beginn des Septembers, wenn es an den Nordflügel des Bonatzbaus gehen soll. Dieser wachsende Widerstand ist das Andere, das Große.

Das Urteil ist für das Aktionsbündnis Anlass, noch intensiver den Widerstand der Bevölkerung zu organisieren. Dazu gehört auch, dass das Bündnis Peter Dübbers, dem Kläger und Bonatzenkel versprochen hat, ihn mit allen Kräften zu unterstützen, wenn er den juristischen Weg weiter verfolgen will. Am Geld soll dies nicht scheitern. 350 Menschen haben ihn finanziell unterstützt; 67.000 haben das Bürgerbegehren unterstützt – das ist noch viel (an Spenden) drin.

Eigentlich ist es ganz einfach: 70 Prozent der Bevölkerung lehnen Stuttgart 21 ab. Sie müssen es einfach nur zeigen. Montags, am 10.7., am Mantel- oder Jackenkragen, überall und jederzeit. Das ist die Botschaft, das Andere, das Große. Die müssen wir transportieren. Dies ist unsere Stadt. Oben bleiben!