Eingeordnet unter: Stuttgart 21
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Klaus Steinke »
Interessante Erfahrung beim Unterschriftensammeln für das Bürgerbegehren Storno 21 direkt vor meinem Wahllokal, mit Tisch und selbstgemaltem Plakat: Nach ca. 2 h werde ich von einer Dame, anscheind Wahlhelferin, aufgefordert, "mindestens 200 Meter Abstand" zu halten vom Eingang zum Wahllokal. Ich verweise auf die in unmittelbarer Umgebung hängende Wahlplakate und sage, daß ich der einzige sei, der hier vor dem Wahllokal keine Parteienwerbung macht, sondern daß ich für ein Bürgerbegehren werbe, der Bürger solle entscheiden. Das nächste Wahlplakat, eins von der FDP, hängt 5 Meter entfernt. "Ja, dann müsse man das Statistische Amt anrufen". Da bin ich dafür.
5 Minuten später kommt ein Mann, anscheinend Wahlleiter, und fordert mich auf, "mindestens 20 Meter Entfernung zum Eingang" zu halten. Ich verweise auf die zahlreichen Wahlplakate um mich herum und sage mein Sprüchlein, verweigere das weggehen. Er geht, kommt 5 Minuten später mit einer Schere und schneidet alle Wahlplakate im Umkreis von 20 Metern ab, es sind 4. Nun bin ich bereit, auch meinen Tisch aus diesem Radius zu rücken. #Wahltag #aktion #storno21




Hmmm...vielleicht habe ich mich da mis(t)verständlich ausgedrückt.
Ich meine nicht pauschal die Menschen, die zweifellos ihren Sonntag freiwillig beim Auszählen verbringen.
Die "Unterstellung" war (in diesem speziellen Fall) eher auf den Vorfall bezogen, den Klaus Steinke
geschildert hat, von daher...für mich hat es sich ein bißle wie "Schikane" angehört ^^
Des isch mein Klaus, wie ich ihn kenn'!
@13.59: "Es ist völlig legitim, die WahlhelferInnen darauf aufmerksam zu machen, wenn innerhalb der Bannmeile Wahlplakate nicht entfernt wurden. WahlhelferInnen sind dazu berechtigt."
Verstehe ich jetzt nicht. Wer ist nun wozu berechtigt? Klaus Steinke hat doch die Wahlhelfer darauf aufmerksam gemacht, dass die Wahlplakate da hängen, dazu ist doch ER berechtigt?