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      PM: Unterschriftenübergabe S21-Bürgerbegehren (21.03.2011)
    Antonio Landsberger am Dienstag, 22. März 2011, 02:45 Uhr

    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 & Vertrauensleute & Juristen zu Stuttgart 21

    Stuttgart 21.03.2011

    Aktionsbündnis übergibt Unterschriften von „X-tausend Bürgern“ für das Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 - Das Bürgerbegehren ist zulässig.

    Heute übergeben die Vertrauensleute des erneuten Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21, Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig, dem Oberbürgermeister Dr. Schuster „X Aktenordner“ (eine Anspielung auf das Wahlkreuzchen) mit über 35.600 Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21. Damit wird die notwendige Anzahl an Stimmen für die Durchführung eines Bürgerentscheids über Stuttgart 21 deutlich überschritten. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens und die Vertreter des Aktionsbündnisses bedanken sich bei den zahlreichen freiwilligen Unterschriftensammlern, die zu diesem schnellen Erfolg beigetragen haben. „Jetzt sind endlich wir Bürger dran“ freut sich Sigrid Klausmann-Sittler. „So lange die Bürger hilflos dabei zusehen müssen, wie gigantische Mittel der Stadt, ihr hart verdientes Geld, für ein umstrittenes Prestige-Projekt ausgegeben werden, gleichzeitig auf allen anderen Ebenen massiv gekürzt wird, kann es in der Stadt keinen Frieden geben. Das Bürgerbegehren ist ein erster Schritt dahin, dies zu ändern und verschwundenes Vertrauen wiederherzustellen.“ Axel Wieland, Vorsitzender BUND Region Stuttgart, ergänzt: „Uns ist es wichtig klarzustellen, dass eben nicht, wie von der Stadt oft behauptet, die Mittel an Stuttgart 21 gebunden sind, sondern entgegen dem Geist der Verfassung den kommunalen Aufgaben entzogen wurden. Gerade an den Schulen sind dadurch katastrophale Zustände entstanden.“

    Den Vorwurf von OB Schuster, die Initiatoren würden mit dem Bürgerbegehren die Bürger täuschen, weist Rechtsanwalt Bernhard Ludwig zurück: „Der Jurist Dr. Schuster sollte im eigenen Interesse mit dem Begriff der Täuschung vorsichtig sein. Das könnte auf ihn zurückfallen“. Er verweist auf die Pressemitteilung der Stadt vom 14.02.2011. Die Behauptung von Schuster, 2007 hätte die Stadt die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung intensiv geprüft, lässt sich anhand der Gemeinderatsdokumente einfach widerlegen (GR-Prot. vom 04.10.2007, Nr. 169, TOP 1a, sowie Stellungnahme des OB vom 04.10.2007, GRDrs. 410/2007). „Die Argumente der Stadt für die angebliche Zulässigkeit der Mischfinanzierung waren damals so unsinnig, dass selbst Prof. Dr. Dolde sie nicht einmal erwähnt“, kommentiert Ludwig die städtische Selbstdarstellung. Das neue Gutachten von Prof. Dr. Dolde ist die erste verfassungsrechtliche Prüfung zu Stuttgart 21 überhaupt und kommt dreieinhalb Jahre zu spät. „Die Projektfinanzierung wurde offenkundig auf dem Basar ausgehandelt und Prof. Dr. Dolde soll nachträglich einen rechtlichen Persilschein ausstellen“, schließt Rechtsanwalt Ludwig.

    Das neue Bürgerbegehren ist zulässig. Die neuen Gutachten der Rechtsanwälte Prof. Dr. Dolde und Dr. Porsch enthalten erstaunliche handwerkliche Fehler: Sie übersehen zentrale Gesetzesvorschriften und vertreten die Auffassung, die Stadt könne mit ihrem verfassungswidrigen Handeln ein rechtmäßiges Bürgerbegehren verhindern. Auch der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Meyer, Berlin, kritisiert die zentrale Argumentation von Dolde/Porsch als „abwegig“. Die Planungshoheit der Stadt gebe kein Realisierungs- und Finanzierungsrecht für das Bahnprojekt Stuttgart 21. Auch die Argumentation zur Höhe der finanziellen Beteiligung der Stadt Stuttgart ist in sich widersprüchlich.

    Der Arbeitskreis der „Juristen zu Stuttgart 21“ hat mit dem Ergebnis der Stellungnahmen von Dolde/Porsch gerechnet. Prof. Dr. Dolde durfte sich nicht in Widerspruch zu seinem früheren Gutachten für seinen damaligen Auftraggeber, das Land, setzen. Nach dem Bürgerentscheid muss die Stadt gegen das Land vorgehen. Hätte Prof. Dr. Dolde die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung bestätigt, hätte er sich einer Strafverfolgung wegen Parteiverrats nach § 356 StGB aussetzen können. „Allein wegen dieser Zwangslage stellt sich sein jetzt für die Stadt erstelltes Gutachten als unzulässige, einseitige Parteinahme ohne unabhängigen Wert dar“, so Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, ebenfalls Mitglied der „Juristen zu Stuttgart 21“, der deshalb bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart eine Beschwerde gegen Rechtsanwalt Dolde eingereicht hat (AZ: 2011-304).

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb