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      Flugblattverteilen von für K21 gegen S21 auch in Bahnhöfen erlaubt.
    Wahlkreis 63: Balingen am Samstag, 26. März 2011, 15:10 Uhr

    Anbei ein Artikel aus der Zeitung. Deshalb meine Bitte, wer mit dem Zug fährt oder einen Bahnhof besucht, bitte Flyer "Schwabenstreich Balingen" am Montag mitnehmen. Es hat erst angefangen, wir werden immer mehr.
    Oben bleiben
    Bernd

    SCHWÄBISCHE TAGBLATT 26.03.2011
    HTTP://WWW.TAGBLATT.DE/HOME/NACHRICHTEN/TUEBINGEN_ARTIKEL,-FLUGBLATTVERTEILEN-IM-BAHNHOF-IST-IN-ORDNUNG-_ARID,129072.HTML

    POLIZEI SCHRITT NICHT EIN
    Flugblattverteilen im Bahnhof ist in Ordnung
    Am Verteilen von „Stuttgart-21“-kritischen Flugblättern wollte ein Bahn-Mitarbeiter zwei Mitglieder des Tübinger VCD hindern. Doch die beriefen sich gegenüber der Polizei auf das Bundesverfassungsgericht – und durften weitermachen.
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    Tübingen. Was wiegt im Tübinger Hauptbahnhof schwerer: Die Hausordnung, die Demos und Flugblattverteilen verbietet? Oder das Bundesverfassungsgericht, das im Februar festgestellt hatte, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch in Bahnhöfen und Flughäfen gilt – jedenfalls dann, wenn die dahinter stehenden Unternehmen von der öffentlichen Hand kontrolliert werden. Bei dem Urteil ging es um das Verteilen von Flugblättern gegen Zwangsabschiebungen in Flugzeugen auf dem Frankfurter Airport.
    Mit Hinweis auf das Verfassungsgericht weigerten sich am Donnerstag die VCD-Mitglieder Frank Heuser und Martin Hilger, die Aktion im Tübinger Bahnhof zu stoppen. Daraufhin rief ein Bahn-Bediensteter die Polizei. Die Beamten fragten bei der Bundespolizei in Stuttgart nach und ließen die beiden schließlich weiter ihre Flugblätter verteilen – mit ausdrücklichem Hinweis auf den Konflikt zwischen DB-Hausordnung und Verfassungsgerichts-Urteil.
    Keinerlei Verständnis hatten Heuser und Hilger für das Beharren der DB Station & Service AG, die „telefonisch auf die Durchsetzung ihres Hausrechts durch die Polizei bestanden“ habe. Damit habe die Bahn „das Grundgesetz ignoriert“. Auf Nachfrage lenkte gestern ein Bahn-Sprecher ein: „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt – unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten – auch in Bahnhöfen.“
    vor

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb