Java Script ist deaktiviert. Bitte aktivieren Sie Java Script, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.

Der parkschuetzer.de Blog — Infos aus erster Hand

  •  
      Bündnissprecher entkräftet erwartete Einwände gegen Strafanzeigen
    PS-Redaktion am Montag, 22. Mai 2017, 11:12 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 22. Mai 2017

    Zu Untersuchungen der Justiz wegen Untreue bei Stuttgart 21:

    Bündnissprecher entkräftet erwartete Einwände gegen Strafanzeigen

    Eisenhart von Loeper, Jurist und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, hält am heutigen Montag, 22. Mai, ab 18 Uhr auf dem Stuttgarter Schlossplatz eine Rede über „Klärungsprozesse der Justiz mit spannender Perspektive“. Er will hauptsächlich darauf eingehen, mit welchen Einwänden der Bahnchefs auf die Strafanzeigen wegen Untreue zu rechnen ist und warum gleichwohl die von der Staatsanwaltschaft Berlin eingeleiteten Untersuchungen wegen Tatverdachts der Untreue aussichtsreich erscheinen.

    Kontakt:
    Eisenhart von Loeper, Hermann Schmid,
    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, info@kopfbahnhof-21.de,
    www.kopfbahnhof-21.de, www.umstieg-21.de

    Anlagen
    Pressemitteilung im PDF-Format
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2017/2017-05-21_PM_Eisenhart_von_Loeper_zu_Justiz-Untersuchungen-zur_Untreue.pdf

    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    REDEBEITRAG
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Eisenhart von Loepers Rede zur Montags-Demo am 22. Mai 2017:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2017/2017_05_22_Eisenhart_von_Loepers_Montagsdemo-Rede.pdf

    Klärungsprozesse der Justiz mit spannender Perspektive

    370. MontagsDemo am 22.05.2017, Dr. Eisenhart v. Loeper, RA & Sprecher,
    Aktionsbündnis K 21 - gegen Stuttgart 21, für den Umstieg 21

    Liebe Freundinnen und Freunde,

    wie Ihr wisst, haben unsere Strafanzeigen eine neue rechtliche Dynamik in Gang gebracht: das Verhalten der Bahnchefs und damit das S21-Projekt selbst werden endlich staatsanwaltlich wegen Untreue untersucht.

    Danke Euch und dem Demoteam, dass ich darüber mit Euch sprechen kann. Doch erst eine kleine Vorbemerkung, die an Konstantin Wecker anknüpft: Das „Empört Euch, gehört Euch, liebt Euch“ verbindet uns tief in der Bewegung und – Joe Bauer zitierte es letzte Woche - es geht ums Tun, nicht ums Siegen.

    Da füge ich hinzu: Das Tun liegt in unserer Hand, aber das Siegen im Sinne des Umstiegs 21 braucht auch die Bewegung der Anderen, jene der Staatsanwälte, die jetzt tätig sind, der Gerichte, jene Bewegung der Politik, der Medien, der Gesellschaft, damit wir alle – auch bisherige Gegner des Umstiegs - von unsinnigen S 21-Lasten befreit werden.

    Die Berliner Staatsanwaltschaft hat also die ehemaligen Bahnchefs Grube und Kefer und den Aufsichtsratsvorsitzenden Felcht aufgefordert, sich bis nächsten Monat zu den umfangreichen Strafanzeigen zu erklären. Man will den Ball aber zunächst flach halten und nennt diesen Vorgang Vorermittlungen, nicht förmliche Ermittlungen. Wie schnell sich die Dinge verdichten, ob und wann daraus eine Anklage wegen Untreue hervorgeht, ist noch offen. Hinzu kommt unsere zweite Strafanzeige vom 5. Mai wegen fortgesetzter Untreue gegen die „finster entschlossenen“ neuen Bahnchefs Dr. Lutz und Pofalla.

    Zuerst will ich rechtlich kurz zu erwartende Einwände der Bahn, anschließend die politische Dimension des Konflikts ansprechen:

    1. Wegen vierfach verschärfter Untreue haben sich die Bahnspitzen zu verantworten, wenn sie das ihnen anvertraute Vermögen der Bahn durch den bisher unterlassenen Umstieg pflichtwidrig sicher schädigen.

    Die Leitungsorgane der Deutschen Bahn AG dürfen ihre unternehmerische Freiheit ausüben (§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktG), aber sie dürfen nicht in illegales Verhalten abrutschen. Sie müssen verfügbare Informationsquellen nutzen, Schaden vermeiden und erkennbaren Risiken Rechnung tragen.

    (1) Mit dem Gutachten Vieregg-Rößler und dem Bundesrechnungshof stellen wir fest: Der Umstieg von S 21 spart sicher vier bis sechs Milliarden Euro ein. Die Bahn mag einwenden, sie werde 65 Prozent der Mehrkosten durch die von ihr erhobene Klage auf die Projektpartner abwälzen. Träfe das zu, bliebe dennoch ein Milliarden-Schaden an ihr haften. Außerdem kann ihre Klage daran scheitern, dass etwaige Ausgleichsansprüche verjährt sind und die DB 1,1 Milliarden Euro als selbst verschuldet eingestanden hat. Selbst wenn sich die Tatverdächtigen durch ein Rechtsgutachten entlastet hätten, dürfte dies ins Leere laufen, weil darin sicher die zitierten Fakten nicht einbezogen sind und die Strafverfolgung daher geboten ist.

    (2) Beim zweiten Vorwurf – das Bauen im quellfähigen Anhydrit – kann der Einwand verunsichern, ein Schaden sei noch nicht eingetreten und hier habe man dank Büro Wittke „alles im Griff“. Das überzeugt nicht, denn auch der sogenannte Gefährdungsschaden schädigt im Sinne der Untreue, so jetzt bereits durch erhöhten Kostenaufwand aufgrund der „unüblich hohen, nicht sicher beherrschbaren Risiken für die Betriebstauglichkeit“ laut KPMG/Basler-Gutachten. Die hohe Qualität dieses Gutachtens kann nicht durch wohlfeile andere Gutachter beliebig ersetzt werden. Da ist die Bahn in der Klemme.

    (3) Einen gesetzwidrigen Gefährdungsschaden schafft auch das sechsfach regelwidrige Gleis- und Bahnsteiggefälle im Tief-Haltepunkt Stuttgart 21. Die Tatverdächtigen der Bahn werden hier auf die erteilte Baugenehmigung des Eisenbahn-Bundesamts verweisen, der Bundesrechnungshof verweist auf die fehlende Betriebsgenehmigung. Zwingend erscheint mir: Die Bundesregierung erklärt selbst auf eine Anfrage der LINKEN, dass es im Kölner Bahnhof bei mehrfach geringerem Gefälle als 15 Promille in knapp fünf Jahren 22 Wegrollvorgänge mit acht Verletzten gab, so dass S 21 noch weit mehr Leib und Leben der Menschen strafbar gefährden würde.

    (4) Eindeutig gesetz- und verfassungswidrig und unentschuldbar ist zudem der durch S 21 herbeigeführte Kapazitätsabbau von 30 Prozent bei 17 Kopfgleisen auf nur 8 Durchfahrgleise. Jüngst am 4. Mai zeigte sich da der Aufsichtsrats-Vorsitzende, Professor Felcht, nach seinem Vortrag über „innovatives Scheitern als Regelfall?“ an der Uni Stuttgart auf die Vorhalte aus dieser Bewegung, besonders zum Leistungsabbau, gänzlich uninformiert und überfordert. Das ist hilfreich für den weiteren Vortrag bei der Staatsanwaltschaft, denn daraus folgt, dass damit die Bahn entgegen den Verkehrsbedürfnissen anhaltend geschädigt wird.

    Erstes Fazit: Auch wenn nicht alle möglichen Einwände der Beschuldigten gegen die Strafanzeigen bekannt sind: Unsere vierfachen Vorwürfe sind schwer zu entkräften – selbst wenn nur ein Untreuevorwurf etwa zum schädigenden Kapazitätsabbau schuldhaft vorwerfbar wäre, müsste deshalb Anklage wegen Untreue erhoben werden.

    2. Als Zweites: Die neuere Qualität der staatsanwaltlichen Tätigkeit wird verstärkt durch Hinweise des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai in Karlsruhe, die sich gegen eine Demontage der Infrastruktur der Bahn durch Flucht ins Privatrecht richten. Wenn die Politik nicht schläft, muss sie deshalb jetzt das Heft des Handelns für den Umstieg von S 21 in die Hand nehmen: So wäre der Untreuesachverhalt zu beenden und die Strafverfolgung für alle Betroffenen wirkungsvoll zu begrenzen.

    Daher habe ich für das Aktionsbündnis die Bundeskanzlerin letzte Woche aufgerufen, jetzt ein entsprechendes Signal an den Bahn-Aufsichtsrat zu setzen, um schweren Schaden und fatale Folgen abzuwenden.

    Die Machtzentrale des Kanzleramts ist klug beraten, nicht unnötig einen strafverschärfenden Weiterbau von S 21 unter Beobachtung von Staatsanwälten zu riskieren, zumal sonst die bisherigen S21-Drahtzieher mit in den Sog der Strafverfolgung geraten können. Die Kanzlerin und ihre Strategen werden jedenfalls nicht mehr, wie früher unter CDU-Senator Heilmann, auf eine parteifreundliche Entscheidung des neuen Justiz-Senators Behrendt setzen können. Es wird also spannend, auch für den Aufsichtsrat, der im Juni zweimal tagt.

    3. Alles in allem: Eure, unsere Kräfte führen voran zum Umstieg von S 21. Eisern und einfühlsam. Die Bewegung der Staatsanwälte, der Politik, des Aufsichtsrats ist jetzt dran. Und wir bleiben spürbar dran und OBEN.

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb