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efefef »
„Zivilprozess zu Stuttgart 21“ – heute in der taz Teil der Überschrift. Leider ganz daneben: Ein Zivilprozess wird bei einem „ordentlichen Gericht“ (Amtsgericht usw.), nicht bei einem Verwaltungsgericht geführt. Die irreführende Formulierung ist wohl das Produkt einer Irreführung durch die Mainstream-Agenturen und –Medien: Bei diesen wird der Aspekt „Schadensersatz + Schmerzensgeld“ in den Vordergrund gerückt, eine undifferenzierte und letztlich auch falsche Akzentuierung (so wie auch heute im StZ-Kommentar von Christine Bilger: Entschädigungen an erster Stelle).
Die Wahrheit: Den beim Verwaltungsgericht Klagenden geht es zuerst und prinzipiell um Gerechtigkeit – für sie alle, Menschen mit konkret zugefügten Wunden und mit nun über Jahre nachlaufenden psychischen Traumata, das Motiv Nummer 1! Auf einem anderen Blatt stehen Zivilverfahren um „Schadensersatz + Schmerzensgeld“, die möglicherweise auf einem Urteil des Verwaltungsgerichts aufbauen könnten, in dem der Polizeieinsatz vom Schwarzen Donnerstag als rechtswidrig verurteilt würde. Dass dieser Aspekt für die Klagenden auch existentielle Bedeutung haben kann, steht außer Frage. Schade, dass sogar die taz dem Mainstream folgt, vielleicht hätte der Redakteur jemand fragen sollen, der sich mit so was auskennt!
http://taz.de/Zivilprozess-zu-Stuttgart-21/!5242399/
Im Übrigen: Die vollkommen überzogenen Anti-Terror-Sicherheitsmaßnahmen gegenüber denen, die die Verhandlung besuchen, entsprechen dem Denken und der Linie derer, die den Polizeieinsatz von damals zu verantworten haben, zu 150 Prozent.
#ohne-tag




... ok, es gibt einzelne Fälle, in denen Staatshaftungsansprüche in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fallen. Das mag hier auch der Fall sein. Das ändert nichts daran, dass der Begriff Zivilprozess hier deplaziert ist.
Das Wichtigste ist, dass die Klagenden endlich - spät genug - zu ihrem Recht kommen, dass festgestellt wird, dass es sich hier um staatlich angeordnete und geduldete Gewaltexzesse der Polizei handelt. Und dass der Staat zur Kasse gebeten wird. Dass hier eine grün-rote Landesregierung als unnachgiebiger Widerpart auftritt, ist empörend.
Die Überschrift und ein großer Tei des taz-Artikels enthält wohl Fehler.
So ist die Rede von "an diesem ersten von fünf Verhandlungstagen" obwohl die Verhandlungstage auf 28. Oktober 2015, 11.November 2015, 18.November2015 und 25.November 2015 also 4 Verhandlungstage festgesetzt wurden. Außer das sei am 28.Oktober geändert worden.
Etwas im Unklaren bleibt der Leser bei: "Am 30. September 2010 wurden Polizeiknüppel und Pfefferspray gegen ... eingesetzt" "Der Rentner Dietrich Wagner verlor im Strahl eines Wasserwerfers.." also wurden auch Wasserwefer eingestezt.
Kritisch zu betrachten ist auch:
"Das Landgericht Stuttgart hatte im vergangenen Jahr im sogenannten Wasserwerferprozess die Rolle hochrangiger Polizeibeamter untersucht. Das Verfahren endete mit einem Strafbefehl gegen den damals verantwortlichen Polizeipräsidenten "
denn der Wasserwerferprozess endete mit der Einstellung des Verfahrens gegen zwei Beamte der mittleren Führungsschicht gegen Auflagen und ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Polizeipräsidenten endete mit einer Annahme des Strafbefehls.
Die letzten zwi Abschnitte und der Schlußsatz mögen wohl zutreffed dargestellt sein.
Journalismus as its best.:-)