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      23 offene Fragen zu Stuttgart 21
    PS-Redaktion am Dienstag, 28. Mai 2013, 19:59 Uhr

    Von WikiReal, Dr. Christoph Engelhardt
    Stuttgart, den 27.05.2013

    23 offene Fragen zu Stuttgart 21

    Der Landesregierung von Baden-Württemberg werden nachfolgend Fragen zur Leistungsfähigkeit und Sicherheit von Stuttgart 21 gestellt, die bisher ungeklärt blieben. Ohne Entkräftung dieser Kritikpunkte wäre die weitere Umsetzung von Stuttgart 21 Ausdruck einer unverantwortlichen Politik.

    Ein Projekt dieser Größenordnung und Bedeutung für Verkehrsinfrastruktur und Wirtschaftskraft des Landes kann auf keiner anderen Basis als der Wahrheit umgesetzt werden. Die jüngste Stellungnahme der Landesregierung zur Leistungsfähigkeit von S21 ist insbesondere zu den „30 vertakteten Zügen“ unzutreffend. Gleichermaßen treffen viele Darstellungen der Projektbetreiber zur Leistungsfähigkeit oder zu Sicherheitsapekten nicht zu.

    Wir fordern eine wissenschaftliche Diskussion der ungegeklärten Fragen des Projekts.

    (Es folgt ein offener Brief, http://wikireal.org/wiki/Stuttgart_21/Leistung)
    Dr. Christoph Engelhardt, Stuttgart, den 27.05.2013

    1) Bekennt sich die Landesregierung, abgesehen von der Begrenzung des Kostenbeitrags, bedingungslos zur Umsetzung von Stuttgart 21? Ist dabei egal, welchen Schaden das Projekt an der Verkehrsinfrastruktur des Landes anrichtet?

    2) Wie steht die Landesregierung zum volkswirtschaftlichen Schaden durch S21? Wie hoch ist der, wenn die Machbarkeitsstudie für die Wirtschaftlichkeit eine „schwarze Null“ ergab, nun aber die Kosten 3-mal so hoch sind und der Nutzen entfallen ist?

    3) Kann die Volksabstimmung noch zur Rechtfertigung herhalten, selbst wenn ihre Grundlagen etwa zu Nutzen und Kosten längst nicht mehr erfüllt sind?

    4) Wie kommt die Landesregierung zu der methodisch und inhaltlich falschen Aussage, mittels „30 vertakteter Züge“ würden die im Finanzierungsvertrag vorgegeben 50 % Wachstum erreicht?

    5) Wie kann ein laut Gutachten der Planfeststellung auf maximal 32,8 Züge pro Stunde limitierter Bahnhof akzeptiert werden, wenn das gegenüber 38 Zügen heute einen gravierenden Rückbau bedeutet?

    6) Werden künftig nachts mehr Züge fahren als mittags, um die in Planfeststellung und Finanzierungsvertrag geforderten Zugzahlen zu erreichen?

    7) Wie kann die Landesregierung akzeptieren, dass S21 einen vollwertigen integralen Taktfahrplan, wie von Land, Bund, Bahn angestrebt, unmöglich macht?

    8) Ist die Erweiterbarkeit um ein 9. und 10. Gleis nach wie vor gegeben und wie wird sie vorbereitet? Welchen Aufwand bedeutet die Erweiterung?

    9) Wieso macht das Land die Leistung des Kopfbahnhofs von der Bahn abhängig? Ist deren Behauptung von max. 37 Zügen nicht durch die 38,5 + 2 Züge heute und historisch über 47 Züge disqualifiziert? Ohne belastbare Berechnung der Bahn müssen doch die zuletzt ermittelten 50 Züge gelten?

    10) Welche höhere Leistungszusage/Reserve als rund 32 Züge pro Stunde ist methodisch korrekt ermittelt, rechtlich verbindlich und garantiert?

    11) Welche wissenschaftlich anerkannte technische Besonderheit lässt S21 anderthalbmal so viel leisten, wie übliche Quervergleiche nahelegen?

    12) Akzeptiert die Landesregierung, dass die Bahn die Zusage doppelter Leistung im Stillen zurücknimmt?

    13) Sind die Leistungsangaben der Planfeststellung in rund 17 Punkten unrichtig und unvollständig; müssten also nach VwVfG zurückgenommen werden?

    14) Ist die Stresstest-Leistung von 49 Zügen nach den eingestandenen Fehlern zu halten?
    a) Reicht auch eine „risikobehaftete Betriebsqualität“?
    b) Werden zukünftig morgens kaum noch Züge eingesetzt?
    c) Wie begrenzt S21 die Verspätungen auf 5 Min.?
    d) Wieso können für den Verspätungsabbau unzulässige Zeitbeiträge eingesetzt werden?
    e) Kann S21 Verspätungen abbauen, bevor sie auftreten?

    15) Was rechtfertigt, dass bei S21 die Reisenden im Bahnhof nur halb so viel Platz erhalten und doppelt so viel Geduld haben müssen wie andernorts? Wird die Personenstromanalyse mit den Reisenden aus 49 Zügen und mit Fluchttreppenhäusern aktualisiert?

    16) Akzeptiert die Landesregierung, dass die Entfluchtung in der Simulation 23 statt geforderter 8 Min. dauerte, obwohl nur von der Hälfte der zu erwartenden Reisenden ausgegangen wurde? Wird S21 zur Todesfalle? Sind nicht selbst die neu geplanten Fluchttreppenhäuser unterdimensioniert?

    17) Wie genau sieht der Nachweis gleicher Sicherheit für die mit 15 ‰ geneigten Gleise aus?

    18) Welche Konsequenzen zieht das Land, nachdem die Bahn die Partner bei Kosten, Brandschutz, Personenströmen und Leistung täuschte?

    19) Weder die Bahn noch ihre Gutachter haben Argumente gegen die vorgenannte Kritik. Verlangt die Landesregierung nicht nach Erklärungen?

    20) Wie steht die Landesregierung zu Grundrechtseingriffen, wenn die begründeten Zweifel am Gemeinnutzen nicht schlüssig widerlegt werden?

    21) Sind Bürgerbeteiligung und Planfeststellungsverfahren nur Showveranstaltungen, weil die Bahn auch ohne Genehmigung oder Bürgervotum baut?

    22) Ist der Finanzierungsvertrag nicht widersprüchlich und unerfüllbar, ist er somit nichtig bzw. kündbar?

    23) Hält die Landesregierung bei S21 ihren Amtseid: „Nutzen mehren, Schaden abwenden“?

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    23 Fragen zu S21 als PDF
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/2013-05-27-23-Fragen-zu-S21.pdf

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb