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      Die SG Filder klagt vor dem VGH Mannheim gegen den Planfeststellungsbeschluss des ersten Teils des Filderabschnitts
    PS-Redaktion am Dienstag, 20. November 2018, 12:58 Uhr

    Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft Filder e.V.
    Fildern, den 20. November 2018

    Die Schutzgemeinschaft Filder klagt vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen den Planfeststellungsbeschluss des ersten Teils des Filderabschnitts von Stuttgart 21 (Planfeststellungs-Teilabschnitt 1.3a)

    Der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Filder, Steffen Siegel:

    "Wir klagen als anerkannter Umweltfachverband gegen einen an allen Ecken und Enden ermessensfehlerhaft zustande gekommenen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts (EBA).

    Unsere Klage stützt sich einerseits auf die nicht zulässige Aufteilung in zwei Abschnitte a
    und b des nicht zu einem Ergebnis gekommenen Verfahrens zum Gesamtabschnitt 1.3. Diese Aufteilung wäre nur dann zulässig, wenn die beiden Teile völlig unabhängig voneinander wären, was hier ganz offenkundig nicht der Fall ist. Zum Zweiten wurde das Verfahren zu 1.3 a ohne die zwingend notwendige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

    Eine Fertigstellung des Abschnitts 1.3b ist erst viele Jahre nach Fertigstellung des Abschnitts 1.3a zu erwarten. Dadurch wird eine Querung der Neubaustrecke, der Autobahn und einer Landstraße durch die Gäubahnzüge (1.3b) niemals in offener Bauweise möglich sein. Ein bergmännisches Vorgehen würde alles wesentlich teurer machen. Zu den Kosten von 1.3a und erst recht zu den Kosten von 1.3b wird in dem Verfahren nichts gesagt.

    Ein krasser Verfahrensfehler ist auch die Nichtberücksichtigung des höchst problematischen Mischverkehrs. Das heißt, es wurde nicht berücksichtigt, dass sich der S-Bahnbetrieb und der Betrieb der sog. Gäubahnzüge aus Zürich und Herrenberg auf der dann gemeinsam zu nutzenden S-Bahntrasse von Rohr über Leinfelden-Echterdingen bis zum Flughafen gegenseitig beeinträchtigen. Dieses ungelöste Problem hat schon im Wesentlichen zum Scheitern des Verfahrens des Gesamtabschnitts 1.3 geführt und wird nun bei 1.3a überhaupt nicht mehr thematisiert.

    Unsere Klage greift weitere Verfahrensfehler auf, so z.B. die Einbeziehung der Straßenplanung der L 1204, Umgehung Stuttgart-Plieningen, hier vor allem gegen das Fehlen einer eigenen Umweltverträglichkeitsprüfung für das Straßenbauprojekt. Ferner wenden wir uns gegen den Landverbrauch von besten Böden der landwirtschaftlichen Vorrangstufe I durch ein unsinniges Bahnprojekt, das letzten Endes zu einem erwiesenen Rückbau der Bahninfrastruktur führt und somit nicht nur keinen Nutzen für die Allgemeinheit bringt, sondern vielmehr Schaden verursacht – aber am Ende nach unserer Überzeugung die 10-Milliarden Euro-Grenze reißen wird. Den Abmangel der ungedeckten Finanzierung wird am Ende der Steuerzahler aufbringen müssen."

    Wegen der durch die, in erster Linie der Immobilienwirtschaft dienenden bahnbetrieblichen Fehlplanung nutzt die Schutzgemeinschaft Filder e.V. – als hier erstmalig bezüglich seiner satzungsgemäßen Aufgaben betroffener Fachverband – die Gelegenheit, im Rahmen ihres Klagerechts auch die Planrechtfertigung des Gesamtprojekts Stuttgart 21 zu beanstanden.

    Hierzu der stellvertretende Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, Dipl.-Ing. Frank Distel:

    "Neben den fortwährend die Öffentlichkeit täuschenden Kostenlügen der Bahn weist das Stuttgart 21-Projekt von Anfang derart haarsträubende Mängel auf, dass niemals bei sachgerechter Gesamtabwägung des Für und Wider Baugenehmigungen (Planfeststellungsbeschlüsse) durch das EBA (Eisenbahnbundesamt) hätten erteilt werden dürfen. Ich nenne hier nur als schlimmste Mängel:

    - Den höchst fragwürdigen Brandschutz und die unzureichenden Fluchtwegsplanungen aus den 60 km langen Tunnelstrecken, dem Tiefbahnhof in Stuttgart und dem 27 Meter unter der Oberfläche liegenden Flughafenbahnhof.

    - Diese Planungen bedeuten für jeden einzelnen Planfeststellungsabschnitt kumulierend unverantwortliche Risiken für Leib und Leben der Fahrgäste, wie der jüngst durch pure Glücksumstände nicht in einem längeren Tunnel stattgefundene Brand eines ICE auf der Schnellbahnstrecke Köln – Frankfurt beängstigend eindrücklich belegt.

    - Die mit 15 Promille unzulässige, da den Richtwert 6-fach überschreitende, Längsneigung der Gleise und Bahnsteige im Tiefbahnhof. Zur Veranschaulichung: das eine Ende eines Bahnsteigs liegt 6 Meter höher, als das andere. Ungewollt wegrollende Züge während Fahrgäste ein- und aussteigen, auch wegrollende Kinderwagen und Mobilitätshilfen Behinderter werden kaum zu vermeiden sein.

    - Der extrem riskante Tunnelbau im sog. Anhydrit, einer für Stuttgart typischen Gipskeuperformation, die bei Wasserzutritt stark zu quellen beginnt und selbst aus 100 Meter Tiefe noch an der Oberfläche zu Schäden an Gebäuden führen kann. Außerdem besteht die Gefahr, dass bei geringsten Gleishebungen in den Tunnels jahrelange Streckensperrungen wegen teurer Reparaturen zu befürchten sind. Die Folge wäre Stillstand des Bahnverkehrs am wichtigen Bahnknoten Stuttgart.“

    Die Schutzgemeinschaft Filder steht für vertiefende Fragen gerne zur Verfügung.

    Steffen Siegel und Frank Distel
    Schutzgemeinschaft Filder e.V. www.schutzgemeinschaft-filder.de

    Pressemitteilung im PDF-Format:
    https://www.parkschuetzer.de/assets/statements_neu/000/202/648/original/Presseerklaerung_VGH_2018_November20.pdf

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb