Eingeordnet unter: Stuttgart 21
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Marcel Maier »
Frage an die Juristen: Trotz Züfles Geheimnistuerei zum genauen Zeitpunkt des Einsatzes. Muss vorgängig nicht ein Aufenthalts- und Betretungsverbot öffentlich ausgeschrieben werden? Im Amtsblatt der Stadt Stuttgart? von Wem? siehe Pressemitteilung Verwaltungsgericht Stuttgart:
http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1274294/index.html?ROOT=1192939 #frage




@Ideefix: Beginn ODER Bekanntgabe. Vermutlich reicht es, wenn die Polizei aufmarschiert und verkündet: Wir beginnen jetzt und geben bekannt, dass alle Personen diesen Bereich des Schlossgartens sofort zu verlassen haben, da sie sich sonst strafbar machen.
vermutlich schon...
Wenn es bis jetzt, nach dem Spruch des Verwaltungsgerichts, noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde, dann ist diese "Bekräftigung" noch nicht erfolgt, also damit auch noch nicht existent!