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Albert Dulk »
Juristische Stellungnahme zu den geplanten Selbstanzeigen
Zu dieser Aktion heißt es in einem BAA-Redaktionsrundschreiben von gestern: "... wir alle wissen, dass die Selbstanzeige-Gruppe inkl. AK Jura eine vollkommen andere Einschätzung hat als die div. Rechtsanwälte und Richter in der Bewegung".
Dazu deshalb eine Stellungnahme eines Mitstreiters u.a. im AK Tribunal 30.09., Juristen zu S21, Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. (Strafrichter), die man eigentlich gelesen haben sollte, bevor man eine Selbstanzeige unterschreibt und dadurch unter anderem riskiert, dass der Rechtshilfefonds durch diese Aktion von Nichtjuristen aus falsch verstandener Solidarität mit einer einzigen Aktion geleert ist.....
Weiter hier: http://www.bei-abriss-aufstand.de/2012/06/13/juristische-stellungnahme-zu-den-geplanten-selbstanzeigen/




nee Alexandra Wirth. Ich meine für die Selbstanzeige. Zahlen täte ich diesmal keinen Pfenning, lieber sitze ich die Zeit ab.
Bei Owis gibt es keine Ersatzfreiheitsstrafe, sondern Erzwingungshaft bis gezahlt wird. Für den Anfang sicher erstmal nur ein paar Tage.
@Babi: Formal richtig, es wird aber häufig nach einer gewissen Anzahl Tage Erzwingungshaft auf die Strafe verzichtet bzw. wenn man dann die Strafe bezahlt, werden die gerichtskosten nicht eingetrieben. Da muss man einfach zäh bleiben. Aber Garantie gibts dafür keine.