Eingeordnet unter: Stuttgart 21
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Heike1 »
Kurzbericht über die 2. Verhandlung heute von Nina wegen Blockade beim Dienstagsfrühstück am 25.9.2012:
Richterin verhängt 100 Euro Bußgeld + Übernahme der Verfahrenskosten (zunächst waren 500 Euro gefordert worden).
M.E. wieder so ein ungerechtes, von oben verordnetes Urteil, denn das einschlägige Urteil des BVerfG wurde wieder mal einfach ignoriert.
Ebenso dass die Versammlung überhaupt nicht aufgelöst worden war, obwohl die Demonstranten der Polizei sogar gesagt hatten, sie sollten die Versammlung auflösen.
Zwei Polizisten sagten als Zeugen aus. Für sie sei das keine Versammlung gewesen, deshalb hätten sie sie auch nicht aufgelöst.
Leider war die Richterin der Meinung, dass schon der Platzverweis das Bußgeld rechtfertige (Nichtfolgeleisten des polizeilichen Platzverweises). Da sie aber sehe, dass Ninas Blockade "von ihrem Protestgedanken getragen ist" und die Blockade nur von kurzer Dauer war, habe sie nur 100 Euro Bußgeld verhängt.
Sie wies Nina noch darauf hin, dass sie die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragen kann - worauf Nina sagte, dass sie das auf jeden Fall machen werde.
Die Zuschauer aus dem Widerstand waren natürlich stinksauer nach der Urteilsverkündung.
Wer die 7 jungen Leute waren, die hinten drin saßen, haben wir nicht herausgefunden (von der Bahn?). Sie schienen jedoch überhaupt nicht zu verstehen, was Ninas Beweggründe waren (das schloss ich aus ihrem Stöhnen...).
Danke, Nina!




Außerdem ist es ja seltsam, wenn sie manchmal dienstags die Versammlung auflöst und an anderen Dienstagen behauptet, es sei keine Versammlung.
#Rechtsbeugung #politisches_Urteil #Justizschande
danke MP K
danke JM S
danke IM G
Eure Helfershelfer zeigen mal wieder von neuem, in was für einem b....Staat wir leben.
Zwuckelmann: "Grundrechte" - Grundgesetz gibt es nur eines: die deutsche Verfassung.