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WackererSchwabe »
Soeben eingedrudelt (Entscheidung über Versammlungsort):
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,
das Gericht hat den Eilantrag gegen das Verbot der Stadt Stuttgart, die Kopfbahnsteighalle vor dem Nordausgang für die Auftaktkundgebungen am 24.11., 01.12. und 22.12. zu nutzen, abgelehnt.
Die Antragstellerin hat gegen die Entscheidung Beschwerde erhoben, die bereits an den VGH Baden-Württemberg in Mannheim zur Entscheidung weitergeleitet wurde.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxx
Richterin am Verwaltungsgericht
- Pressesprecherin -Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstraße 5
70178 Stuttgart




Egal wo. Wir sind das Volk und können hin wo es uns passt. Basta.
Cabarete hat recht.
Mammut auch ;o)))