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Eingeordnet unter: Stuttgart 21

  • WackererSchwabe
    32933
    WackererSchwabe » #presse #info

    Soeben eingedrudelt (Entscheidung über Versammlungsort):

    Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,

    das Gericht hat den Eilantrag gegen das Verbot der Stadt Stuttgart, die Kopfbahnsteighalle vor dem Nordausgang für die Auftaktkundgebungen am 24.11., 01.12. und 22.12. zu nutzen, abgelehnt.

    Die Antragstellerin hat gegen die Entscheidung Beschwerde erhoben, die bereits an den VGH Baden-Württemberg in Mannheim zur Entscheidung weitergeleitet wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    xxxxxxxxxxxxxx
    Richterin am Verwaltungsgericht
    - Pressesprecherin -

    Verwaltungsgericht Stuttgart
    Augustenstraße 5
    70178 Stuttgart

    #presse #info

    17 Kommentare · Alle Kommentare laden
    • Mammut_Frohgemut »

      Egal wo. Wir sind das Volk und können hin wo es uns passt. Basta.

      Mammut_Frohgemut
      11708
    • Cassandra »

      Cabarete hat recht.

      Cassandra
      5158
    • Cassandra »

      Mammut auch ;o)))

      Cassandra
      5158
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