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Eingeordnet unter: Stuttgart 21

  • Nina Picasso
    213
    Nina Picasso » #Erzwingungshaft #versammlungsrecht #verfassungswidrig #Ordnungsamt

    Erklärung von Karl zu:
    Erzwingungshaft wegen Protest gegen das Prinzip S21.
    Seit 3 Wochen habe ich die Ladung zum Antritt einer Erzwingungshaft, in der ich aufgefordert werde, bis spätestens Montag, 23.02.2015 in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim eine 1-tägige Haftstrafe anzutreten.

    Wir bestimmen selber, wann wir welche Aktion machen. Deshalb werde ich am Mittwoch, den 25.02.2015 um 8.45 Uhr bei der JVA Stuttgart-Stammheim die - meiner Meinung nach - illegale Haftstrafe absitzen.

    Ich verstehe dies nicht nur als eine Protestaktion gegen das Prinzip S21, sondern gegen weitere Aushöhlung der im Grundgesetz verbrieften Versammlungsfreiheit.Seit 5 Jahren finden regelmäßig Protest- und Widerstandsaktionen in Form von Steh- und Sitzblockaden an den Baustelleneinfahrten von Stuttgart 21 statt. So auch am 30.04.2013 an der Baustelle Wagenburgtunnel-Westportal. Dort protestierte ich mit mehreren Menschen gegen das Prinzip Stuttgart 21.Aufgrund dieser Widerstandsaktion wurden von der Stadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung, Bußgeldbescheide gegen mich und andere ausgestellt, mit der Begründung, wir hätten Platzverweise von der Polizei missachtet.

    Das Prinzip S21 steht für Korruption, ein mit vielen Lügen zustande gekommener Volksentscheid, für Stadt- und Umweltzerstörung, für Körperverletzung durch Feinstaub und für Rückbau des öffentlichen Nahverkehrs.

    Gegen dieses Prinzip S21 ist Widerstand nicht nur legitim, sondern auch notwendig.

    Dies bestätigte das Verwaltungsgericht Stuttgart. Es hat in einem Urteil vom 13.06.2014, bei gleichem Sachverhalt wie bei meiner Aktion, ausgeführt, dass die von der Polizei ausgesprochenen Platzverweise bei Blockadeaktionen nicht rechtens sind. Dies sind keine Verhinderungsblockaden, wie die Polizei seit Jahren behauptete und auch weiter behauptet, sondern es sind Versammlungen. Sie dienen dazu, den Protest gegen dieses Wahnsinnsprojekt zu zeigen und sind deshalb im Recht auf Versammlungsfreiheit abgedeckt.Diese Platzverweise und die damit verbundenen Bußgeldbescheide sind willkürliche Maßnahmen der Vollzugsbehörden in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und der Stadt Stuttgart, um die DemonstrantInnen zu kriminalisieren und den Widerstand zu brechen. Nach neuesten Zeugenaussagen von Einsatzleitern der Stuttgarter Polizei bei Verhandlungen gegen S21-GegnerInnen vor dem Stuttgarter Amtsgericht gab es immer wieder Treffen von Vertretern des Ordnungsamtes, der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums, um solche Strategien zu entwickeln. Dieses Verhalten ist verfassungswidrig.Das in unserem Grundgesetz verbriefte Recht auf Versammlungsfreiheit ist - nach unserer braunen Vergangenheit - eines der wichtigsten Gesetze, das Demonstrationen als Korrektiv für falsche politische Entscheidungen ermöglicht.
    Ich bin nicht bereit, für diesen Rechtsbruch der Polizei und deren Hintermännern sogar noch Bußgeld zu bezahlen....

    Wir lassen uns nicht beugen und zwingen, wir haben die besseren Argumente.....

    Deshalb werde ich am Mittwoch, den 25. Februar 2015, die 1-tägige Haftstrafe antreten. Alle, die meine Aktion unterstützen wollen, können sich weiter an den Widerstandsaktionen gegen das Prinzip S21 beteiligen.

    Karl Braig

    ....

    Danke Karl und meine volle Solidarität!
    Vollständiger Text und Kommentare dazu
    http://www.bei-abriss-aufstand.de/2015/02/24/erzwingungshaft-wegen-protest-gegen-das-prinzip-s21/

    #Erzwingungshaft #Versammlungsrecht #Verfassungswidrig #Ordnungsamt

    1 Kommentare
    • Alfred »

      Lieber Karl
      ein Tag "Erzwingungshaft" ist zwar ein Kreuz - eine besondere Aufmerksamkeit - unserer politischen Justiz. Es ist
      In den Augen der freien Bürger jedoch höher anzusetzen wie manches (Bundes-)Verdienstkreuz.

      Alfred
      8977
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