Eingeordnet unter: Stuttgart 21
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Bernd Christoph Kämper »
Das ist sie wohl, die grünrote Politik des Gehörtwerdens: Die Kennzeichnungspflicht 5 Jahre lang verschlafen, der 3. Rahmenbefehl zur geheimdienstlichen Ausspähung des Widerstandes gegen Stuttgart 21 und kein Ende, das Versammlungsrecht aushebeln und mit Füßen treten und Stuttgart-21 Gegner vor der Landtagswahl ins Gefängnis werfen. Conny Geeve hat auf der letzten Montagsdemo
https://www.youtube.com/watch?v=a0p9-hE37nQ&t=18m46s
berichtet, dass Karl Braig verhaftet wurde und für 10 Tage in Erzwingungshaft sitzt - auf der Internetseite von BAA findet ihr einen ausführlichen Bericht dazu: http://www.bei-abriss-aufstand.de/2016/03/05/zehn-tage-erzwingungshaft-fuer-k21-aktivisten-karl-braig/
Wer Karl noch schreiben möchte:
Karl Braig, JVA Stuttgart-Stammheim, Asperger Str. 60, 70439 Stuttgart.Aus Solidarität mit Karl fand das Blockadefrühstück am Dienstag um 8h vor der Justizvollzugsanstalt in Stammheim statt. Bei dieser Gelegenheit wurde der Birnbaum "Stuttgarter Gaishirtle", der - ihr erinnert euch: „Den Kopf beflügeln“ und einen Birnbaum pflanzen, http://www.parkschuetzer.de/statements/tags/Birnbaum - an seinem Platz im Schlossgarten nicht bleiben durfte, auf einem Stück Rasen vor der JVA Stammheim eingepflanzt. Auch der Direktor der JVA kam heraus und ließ sich in ein Gespräch verwickeln - er wurde gebeten, Karl mitzuteilen, dass "sein" Birnbaum jetzt vor der JVA steht.
Eberhard Dietrich, der Karl gestern nachmittag im Büro des Gefängnispfarrers besuchen durfte, lässt euch herzliche Grüße ausrichten. Karl soll am Sonntag um 10:15 entlassen werden. Karl befindet sich nun seit einer Woche im Hungerstreik, es geht ihm aber gut. In einem Brief hat Karl mitgeteilt, dass es ihm wichtig sei, dass sein Protest an das Amt für öffentliche Ordnung
und an OB Kuhn kommt, da sie für seine Haft ganz konkret verantwortlich sind. Er wünscht sich, dass sein Protest, den er dadurch verstärken will, dass er kein Essen zu sich nimmt, nur morgens und abends 1 Liter Tee, politisch rüberkommt, Menschen nachdenklich macht. Er sieht seinen Protest als ein kleines Puzzleteil im Kampf gegen das verbrecherische Prinzip S21. Seine Person ist dabei unwichtig.Morgen, am Freitag, dem 11.3. um 11-12 besteht bei der wöchentlichen Aktion der Seniorinnen gegen Stuttgart 21 im Rathaus die Gelegenheit, den Protest von Karl ein weiteres Mal öffentlich zu machen, vgl. https://deraeltestenrat.wordpress.com/2015/06/08/die-100ste-rathausaktion-oder-und-der-himmel-leuchtet-in-seinem-schonsten-blau/
(Nein, sie haben sich nicht rausschmeissen lassen!)
Dort sitzt außer Kuhn auch der verantwortliche Ordnungsbürgermeister, Martin Schairer (CDU).
(Raum 219, http://www.stuttgart.de/item/show/305824/1/pers/192?)Präsenz vor Ort ist sehr erwünscht!
Schairer ist der politisch Verantwortliche für die gemeinschaftliche Verabredung von Staatsanwaltschaft, Polizei und Ordnungsamt, in Stuttgart mit repressiven Ordnungsmaßnahmen und anderen Kriminalisierungsversuchen gegen Stuttgart 21-Gegner die Versammlungsfreiheit auszuhebeln.
Die Bußgeldbescheide, wegen derer verweigerter Zahlung Karl jetzt in Erzwingungshaft sitzt, sind unrechtmäßig. Karl schreibt dazu: Es hatte jedoch keinerlei Aufforderungen zur Auflösung der Versammlung von der Polizei gegeben, wie es nach dem Versammlungsrecht hätte sein müssen. Deshalb verstießen diese Maßnahmen der Polizei und der Versammlungsbehörde gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Diese Verstöße werden jedoch meines Erachtens gezielt angewandt, um die DemonstrantInnen einzuschüchtern. Da es zu keinerlei Ausübungen von Gewalt seitens der Protestierenden kam und sich die Versammelten mit Transparenten gegen den Weiterbau von S21 in friedlicher Absicht trafen, widersprachen diese Platzverweise dem Recht auf Versammlung nach § 8 des Grundgesetzes.
Nach Aussagen von Einsatzleitern der Stuttgarter Polizei vor dem Stuttgarter Amtsgericht und Landgericht gab es Treffen von Vertretern des Ordnungsamtes, der Staatanwaltschaft und des Polizeipräsidiums. Sie entwickelten Strategien, wie sie den Protest/Widerstand gegen S21 verhindern bzw. mit Repressionsmaßnahmen einschränken könnten. Dazu gab es ein von der Staatanwaltschaft Stuttgart verfasstes Schreiben als Grundlage für das Verhalten der Polizei bei Protestversammlungen. Die Forderung der S21-Gegner/-innen, dieses Papier - auch Matrix genannt - zu veröffentlichen, wird von der Staatanwaltschaft nach wie vor nicht erfüllt. Das Versammlungsgesetz wird ignoriert und der Einsatzleiter der Polizei oder der Gruppenleiter entscheidet vor Ort nach eigener Einschätzung aufgrund willkürlicher, nicht rechtstaatlicher Kriterien, ob diese Ansammlung von Menschen eine Versammlung ist oder nicht. Dieses Verhalten der Polizei ist verfassungswidrig. Kommt es aufgrund der Bußgeldbescheide zu Gerichtsverhandlungen und die PolizistInnen werden als Zeugen vernommen, mahnen die Richter/-innen die falsche Rechtsauslegung der Polizei an. Trotzdem setzen sich die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart weiter über diese Entscheidungen der Richter/-innen hinweg.
Das im deutschen Grundgesetz verbriefte Recht auf Versammlungsfreiheit ist eines der wichtigsten Gesetze, das als Korrektiv für falsche politische Entscheidungen fungiert. In mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts wird den Demonstrierenden ein sehr breites Betätigungsfeld zur Ausübung ihrer Meinungsfreiheit zugestanden, zum Beispiel auch das Recht, mit Sitzblockaden auf ein Unrecht hinweisen zu dürfen. Dieses Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird aber nicht nur hier in Stuttgart immer mehr beschnitten, sondern in ganz Deutschland, ja weltweit. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Ordnungsbehörde Stuttgart und das Polizeipräsidium Stuttgart verhalten sich wissentlich verfassungswidrig. Sie sind somit Teil des Prinzips Stuttgart 21.
Das Amt für öffentliche Ordnung stellte am 28.8.2013 für meine erste Teilnahme an der Versammlung am 16.7.13 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 200 Euro und für die zweite Teilnahme am 19.2.2014 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 300 Euro aus.
Da ich der Überzeugung bin, dass meine beiden Teilnahmen an den Versammlungen rechtens sind, bin ich weder bereit, „Buß“gelder zu bezahlen, noch bin ich bereit, Zwangsmaßnahmen wie einer Vermögensauskunft nachzukommen.Am Sonntag um 10:15 wird Karl aus der JVA entlassen, und es wird sicher einige Leute geben, die sich dort zu seiner Begrüßung einfinden werden, Karl freut sich schon. Am Montag geht's für ihn gleich weiter mit einem Berufungsprozess am Landgericht,
http://www.parkschuetzer.de/termine/492714.03.2016, 9:30 - 13:00 Uhr
Stuttgart, Olgastr. 2; Saal 9 im UGMehrere Demonstranten hatten im Juli 2013 ihren Protest gegen S21 direkt auf der Baustelle kund getan.
Drei von ihnen wurden in einem Prozess am Amtsgericht wegen Hausfriedensbruch verurteilt.
In ihrer Berufungsverhandlung am Landgericht wird der Fall nun neu aufgerollt.Die Angeklagten würden sich über viele Zuhörer freuen!
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http://www.parkschuetzer.de/statements/189007
Vielen Dank für die Informationen.
Danke auch von mir