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Der parkschuetzer.de Blog — Infos aus erster Hand

  • PS-Redaktion am Donnerstag, 05. Juli 2018, 16:39 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart21
    Stuttgart, den 5. Juli 2018

    Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

    Stuttgarter Netz AG verfehlt ihr Ziel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klage der Stuttgarter Netz AG, mit der sie den Stuttgarter Kopfbahnhof als Wettbewerberin der Deutschen Bahn weiter nutzen wollte, endgültig abgewiesen. Die SNAG ist ein Zusammenschluss privater Eisenbahnunternehmen zum Erhalt eines Teils der oberirdischen Gleise bei Realisierung von Stuttgart 21. Das Eisenbahn–Bundesamt ist hiernach nicht verpflichtet, wegen des beabsichtigten Rückbaus des Kopfbahnhofs ein Stilllegungsverfahren durchzuführen. Dies ist kein Misserfolg der S21-Gegner, denn sie haben den Prozess nicht geführt, hätten aber ein anderes Prozessergebnis für sachdienlich gehalten.

    Das höchste deutsche Verwaltungsgericht argumentiert, der Betrieb einer Strecke werde nicht eingestellt, weil sich die Strecke aus der Verkehrsfunktion bestimme. Die Verbindungen vom und zum Hauptbahnhof – wenn auch nicht oberirdisch - blieben „nach den bindenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts“ erhalten. Hätte die Klägerin statt der Sprungrevision das Rechtsmittel der Berufung zum Mannheimer Verwaltungsgericht eingelegt, hätte die genannte Tatsachenfrage nochmals gerichtlich überprüft werden können.

    Das Gericht in Leipzig verneint auch mit "funktionaler Betrachtung“, dass in Stuttgart ein "betriebswichtiger Bahnhof stillgelegt“ würde. Schwer vermittelbar erklärt es, auf die Fortexistenz der Bahn- und Gleisanlagen komme es nicht an. Die unterirdische Neuanlage mutiert so zum Umbau des Kopfbahnhofs, obwohl er noch nach einer Fertigstellung von S 21 bestehen wird. Der im Grundgesetz nach Art. 87 e Absatz 4 „gewährleistete“ Ausbau und Erhalt des Schienenverkehrs und der gleichgerichtete Zweck des Allgemeinen Eisenbahn-gesetzes wurden weder vom Klägervertreter noch vom 3. Senat des Gerichts erörtert oder gar verfassungskonform einbezogen. Dies ist ein schwerwiegendes Manko.

    Besonders frappierend: Die Klägerin, der ihre Distanz zu S21-Gegnern noch im Verhandlungstermin betonte, hat zur Wahrnehmung ihrer Rechte nicht einmal vorgetragen, dass der nur achtgleisige Tiefbahnhof eine Kapazitätsminderung des 16-gleisigen Kopfbahnhofs darstellt, obwohl dies selbst nach Aussagen von Dr. Sarrazin am 11. Juni im Verkehrsausschuss des Bundestages bei der DB AG seit langem bekannt ist. Die DB AG wird also – selbst wenn sie "finster entschlossen“ (Bahnchef Richard Lutz am 23.03.2017) das Projekt durchziehen sollte -, zumindest Teile des Kopfbahnhofs erhalten müssen, weil sie sonst den Interessen der Allgemeinheit und ihren Verkehrsbedürfnissen nicht würde entsprechen können.

    Kontakt: RA Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses
    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, info@kopfbahnhof-21.de,
    www.kopfbahnhof-21.de, www.umstieg-21.de

    PS: Die Bürgerbewegung gegen Stuttgart 21 lädt ein zu einer
    großen Demonstration am Samstag, 7. Juli 2018, ab 14 Uhr am Stuttgarter Hauptbahnhof. Dabei u.a. Herta Däubler-Gmelin (SPD), Bundesjustizministerin a.D.

    Diese Pressemitteilung im PDF-Format:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2018/PM_SNAG-Urteil_des_BVerwG.pdf

  • PS-Redaktion am Montag, 11. Juni 2018, 14:19 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart21
    Berlin, den 11. Juni 2018

    Anhörung im Verkehrsausschuss über Aus- und Umstieg beim Bahnprojekt "Stuttgart 21"

    "Augen zu und durch" darf nicht das Motto sein

    "Fehler intelligent zu korrigieren, scheint für Regierende tabu zu sein." So bewertet Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, den Entschluss von CDU/CSU und SPD, zur Anhörung des Verkehrsausschusses über „Aus- und Umstieg beim Bahnprojekt Stuttgart 21“ vier ausgewiesene Protagonisten und Profiteure von S 21 zu benennen: "Thomas Bopp und Bernd Hillemeier, Manfred Leger und Walter Wittke – diese Drahtzieher des Projekts eignen sich denkbar schlecht für eine vorbehaltlose Aufklärung."

    Als umso aufschlussreicher erwiesen sich dort die Aussagen von Dipl. Ing. Architekt Hannes Rockenbauch, der gegen das trügerische Motto "Augen zu und durch" überzeugend dargelegt habe, warum ein Umstieg auch heute noch machbar und lohnend, notwendig und richtig sei. Als ehrenamtlich engagierter Experte habe Rockenbauch der Bürger- und Demokratiebewegung gegen Stuttgart 21 von Beginn an immer wieder wichtige Impulse gegeben.

    Zu den Ausführungen des von der AfD in den Ausschuss geladenen Ex-Bahnmanagers Thilo Sarrazin merkt von Loeper an: Nicht erst dessen Bekenntnis habe ans Licht gebracht, dass die Bahnchefs schon frühzeitig um die horrende Unwirtschaftlichkeit des Projekts wussten.

    Auch die harten Fakten im Rechtsgutachten von Dr. Jens Bülte, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim, begründeten den dringenden Tatverdacht der schädigenden Untreue zu Lasten des Bahnkonzerns.

    Bekräftigt habe dies heute auch Wolfgang Neškovic, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof: Er halte es für "evident" geboten, dass die Berliner Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegen die Tatverdächtigen zu führen habe.

    Kontakt: Eisenhart von Loeper, Hermann Schmid, Markus Mezger
    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, info@kopfbahnhof-21.de,
    www.kopfbahnhof-21.de, www.umstieg-21.de

    Diese Pressemitteilung im PDF-Format:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2018/2018-06-11_PM_zur_Anhoerung_im-Verkehrsausschuss_und_zum_Verdacht_der_Untreue_von_Bahnchefs.pdf

  • PS-Redaktion am Montag, 04. Juni 2018, 16:22 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 4. Juni 2018

    Studie zu Überflutungsrisiken bei Stuttgart 21 vorgestellt

    Die Katastrophe ist absehbar

    Als unglaublich fahrlässig und verantwortungslos bezeichnen es Hans Heydemann und Christoph Engelhardt, dass in Zeiten des rapiden Klimawandels in einer extrem Starkregen gefährdeten Stadt wie Stuttgart ein Risiko-Projekt wie Stuttgart21 realisiert werden soll. Dipl.-Ing Heydemann und der Analyst und Physiker Dr. Engelhardt sind die Autoren einer Studie zu den "Überflutungsrisiken durch Stuttgart 21", die das Aktionsbündnis heute in Stuttgart veröffentlichte.

    In ihrer 80-seitigen Arbeit beschreiben Heydemann und Engelhardt zunächst die topografische Ausgangslage, die in der Geschichte der Stadt zu zahllosen Überschwemmungskatastrophen geführt hat. Grund ist der Stuttgarter Kessel, eine Wetterfalle, die Stuttgart unter deutschen Großstädten das höchste Starkregen-Risiko beschert. Verstärkend kommt hinzu, dass der Kessel wie ein Trichter das Oberflächenwasser sammelt. Eine ähnlich hohe "Reliefenergie" hat nur Wuppertal, das erst in diesen Tagen wieder überflutet wurde mit erheblichen Gebäudeschäden und einer Sperrung des Hauptbahnhofs.

    Plötzliche Starkregenereignisse werden aufgrund des Klimawandels auch und besonders in Stuttgart zunehmen, wie der DWD und die Landesanstalt für Umwelt BaWü (LUBW) ermittelt haben.

    Die Autoren halten die Entwässerungskapazität des Stuttgarter Kanalnetzes schon heute für unterdimensioniert. Stuttgart 21 würde die Risiken potenzieren. Da der geplante Bahnhofstrog sämtliche vier Abwasser-Hauptkanäle aus der Innenstadt durchschneiden würde, müssen diese "gedükert", d.h. wie in einem Siphon unter dem Bahnhofstrog durchgeführt werden, was die Abflussleistung erheblich einschränkt.

    Hinzu kommt: Aufgrund der Staumauer-Wirkung des den Talkessel in ganzer Breite durchquerenden, bis zu 6 m herausragenden Dachs des Tiefbahnhofs wird der Hochwasserabfluss an der Oberfläche erheblich behindert. Es bildet sich ein Stausee, der in kürzester Zeit zur Überflutung der unterirdischen Verkehrsanlagen führt, einschließlich des geplanten Tiefbahnhofs. Das wird mit hydraulischen Berechnungen untermauert.

    Überdies würde auch angesichts der künftig ebenfalls zunehmenden lang anhaltenden, ergiebigen Regenfälle ein steigender Grundwasserspiegel den Bahnhofstrog aufschwimmen lassen können, wie 1993 im Falle des Bonner Schürmannbaus geschehen. Immerhin haben die S21-Planer dieses Risiko erkannt und versuchen ihm durch den Einbau sog. Notflutöffnungen in die Bahnhofswände zu begegnen. Dies würde jedoch wie die Flutung von oben zu erheblichen und kostspieligen Schädigungen der Bahnanlagen führen, sowie den längerfristigen Ausfall des Bahnhofs als Verkehrsknoten im Südwesten bedeuten.

    Nicht zuletzt aufgrund dieser Risiken hätte das Projekt nie in Angriff genommen werden dürfen, so Aktionsbündnissprecher Dr. Norbert Bongartz - und wird über kurz oder lang eingestellt werden müssen. Ein Teil der Investitionen sind als verlorene Kosten (sunk cost) zu bewerten, ein anderer Teil kann durch intelligente Umnutzungen einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden. Am 11. Juni wird sich der Verkehrsausschuss des Bundestags mit dem hierzu vorliegenden Konzept Umstieg21 in einer Anhörung ("Ausstieg und Umstieg bei dem Bahnprojekt Stuttgart 21") befassen.

    Anlage: Studie ( 7,8 MB ! )
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2018/Studie_S21_Ueberflutung_Juni2018.pdf

    Kontakt: Werner Sauerborn
    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, info@kopfbahnhof-21.de,
    www.kopfbahnhof-21.de, www.umstieg-21.de

    Diese Pressemitteilung im PDF-Format:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2018/PM_Studie_Ueberflutungsrisiko_S21.pdf

  • PS-Redaktion am Freitag, 11. Mai 2018, 16:19 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 11. Mai 2018

    Nach dem Scheitern der Pläne im Rosensteinpark

    Interimsoper auf S21 Baufeld realisierbar


    Vielleicht ist es eine Lehre aus Stuttgart 21, dass die Verantwortlichen bei den Plänen einer Interimsoper im Rosensteinpark (Paketpostamt) nun rechtzeitig aussteigen, nachdem eine realistische Kostenanalyse vorgelegt wurde, so das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21.

    Würde diese überfällige Konsequenz auch bei S21 gezogen, böte sich ein kurzfristig realisierbarer Standort für eine Interimsoper auf dem S21-Baufeld und damit in unmittelbarer Nähe der Kulturmeile. Dieser Vorschlag ist eine der Umnutzungsmöglichkeiten für die Baugrube im zerstörten Teil des Schlossgartens wie sie im Konzept Umstieg21 dargestellt sind: www.umstieg-21.de/update2018.html .

    Die berechtigte Frage, ob überhaupt viel Geld für ein Provisorium ausgegeben werden solle, müsse zuvor entschieden werden. Der Standort Baufeld komme nur in Frage so die S21-GegnerInnen ausdrücklich, wenn es sich um eine zeitlich befristete Einrichtung handle, deren Planung den Wiederabbau bereits einbeziehe. Oberstes Ziel des Umstiegskonzepts sei an dieser Stelle schließlich, dass den BürgerInnen der Schlosspark zurück gegeben wird.

    Kontakt: Werner Sauerborn
    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, info@kopfbahnhof-21.de,
    www.kopfbahnhof-21.de, www.umstieg-21.de

    Diese Pressemitteilung im PDF-Format:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2018/PM_Interimsoper_im_S21-Baufeld.pdf

  • PS-Redaktion am Dienstag, 08. Mai 2018, 12:28 Uhr

    Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
    Stuttgart, den 8. Mai 2018

    Nach Ex-VW-Chef Winterkorn

    Kommen jetzt auch die DB-Verantwortlichen wegen Milliarden-Veruntreuung bei Stuttgart 21 dran?

    Ähnlich wie im Falle des Ex-VW-Chefs Winterkorn müssen auch rechtliche Konsequenzen für die DB-Verantwortlichen gezogen werden, die mit ihrem Festhalten an Stuttgart 21 trotz der ihnen bekannten Unwirtschaftlichkeit des Projekts einen Milliardenschaden zulasten der DB AG angerichtet haben. Winterkorn droht inzwischen der finanzielle Ruin, weil er seine Unschuld für die Schädigung seines durch den Diesel-Skandal schon aufgrund der sog. Organhaftung nicht wird beweisen können. Die US-Justiz hat Haftbefehl gegen Winterkorn erlassen, die Ermittlungen in Deutschland gegen Winterkorn und 38 weitere Beschuldigte seien "auf der Ziellinie", heißt es bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

    Wie Winterkorn, so haftet auch der ehemalige Bahnchef Rüdiger Grube, der nach seinem Ausscheiden mit einem Beratervertrag mit dem von ihm begünstigten Tunnelbohrmaschinenhersteller Herrenknecht in die Schlagzeilen geriet, mit seinem persönlichen Vermögen für den fahrlässig verursachten Schaden des Konzerns. Das Gleiche gilt für den ehemaligen Infrastrukturvorstand Volker Kefer, wie für den jetzigen DB-Chef Richard Lutz, der schon seit 2003 in leitender Funktion, seit 2010 auch als Finanzvorstand von der Unwirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 wusste.

    Da nicht zu erwarten ist, dass der neue Vorstand gegen den alten und gegen sich selbst in früherer Funktion Schadenersatz einklagen wird, muss der Aufsichtsrat als Organ des Eigners Bund den Vorstand verpflichten, Klage gegen die Verantwortlichen zu erheben - andernfalls würde allein dieses Versäumnis den Tatvorwurf der Untreue begründen.

    Für dringend geboten hält es Bündnissprecher und Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, dass endlich auch strafrechtlich gegen die DB-Verantwortlichen vorgegangen wird, wie es die Braunschweiger Staatsanwaltschaft im Falle Winterkorn längst getan hat. Ein gerade veröffentlichtes Gutachten des Wirtschaftsstrafrechtlers Prof. Jens Bülte von der Uni Mannheim kommt zu einem vernichtenden Urteil für die Berliner Staatsanwaltschaft (s. www.strafvereitelung.de ), die trotz dringendem Tatverdacht bisher Ermittlungen verweigert hat. Verstärkt wurde Bültes Rechtsauffassung in einer Erklärung des ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof Wolfgang Neskovic (ebd.). Auch die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kirsten Lühmann, zugleich Mitglied des DB-Aufsichtsrats, fordert "vernünftige Strafen, um Manager und Unternehmen von Betrugsversuchen abzuhalten". Diese auf Winterkorn bezogene Aussage müsse auch für die Verantwortlichen (Ex-)Vorstände der DB gelten, so von Loeper. Die Entscheidung über Ermittlungen liegt derzeit bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft.

    Mit Sicherheit werden auch die jüngsten Einlassungen von DB-Chef Lutz in die strafrechtliche Würdigung Eingang finden. Lutz hatte in nicht-öffentlicher Sitzung im Verkehrsausschuss am 18.4. eingeräumt, dass Stuttgart 21 unwirtschaftlich und ein Fehler gewesen sei. "Mit dem Wissen von heute würde man das Projekt nicht mehr bauen". "Dieses „Wissen von heute" hatte Lutz nachweislich schon von Anbeginn an.

    Kontakt: Werner Sauerborn , Eisenhart von Loeper
    Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, info@kopfbahnhof-21.de,
    www.kopfbahnhof-21.de, www.umstieg-21.de

    Diese Pressemitteilung im PDF-Format:
    http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2018/PM_Wirschaftskriminalitaet_Winterkorn_analog_DB-Verantwortliche.pdf

Wichtige Dokumente

  • Für Stuttgart 21 gibt es viele Gründe und bessere Alternativen, die nur einen Bruchteil kosten, von Karl-Dieter Bodack: PDF, 250Kb
  • Diverse Gutachten (kopfbahnhof-21.de)
  • Was kostet der Ausstieg aus Stuttgart 21?, VCD Baden-Württemberg e.V.
    PDF, 1,7Mb
  • Das Lügengebäude muss fallen, Dr. Liesel Hartenstein, ehem. MdB (SPD)
    PDF, 2,5Mb