Die Kunst des Wegschauens
oder:
Das Stuttgarter Behördenkarussell
Liebe Freunde, liebe Mitstreiterinnen und liebe Mitstreiter,
das Projekt Stuttgart 21 berührt viele große Themen, wie beispielsweise Fragen des Umweltschutzes oder der Energiepolitik.
Daneben gibt es einige kleinere Nebenaspekte, die aber ebenfalls sehr lästig und sehr ärgerlich sein können.
Eines dieser Nebenthemen, das hier dankenswerter Weise schon wiederholt angesprochen wurde, ist die Sonntagsruhe.
Auf dieses Thema ist auch der evangelische Landesbischof Frank Otfried July in seiner Neujahrsbotschaft eingegangen. Er hat sich besorgt darüber geäußert, dass die Sonntagsruhe immer wieder durch übermäßiges Streben nach Profit bedroht wird.
Seine wohldurchdachten Worte wurden in Zeitungen und in Gemeindeblättern vieltausendfach nachgedruckt, aber anscheinend sind sie in Stuttgart ungehört verhallt. Das ist einer der Gründe, warum ich jetzt hier stehe.
Bischof July hat die Sonntagsruhe „eines der schönsten Geschenke Gottes“ genannt.
Der Umgang mit der Sonntagsruhe ist im Feiertagsgesetz (FTG) klar geregelt.
Da steht in §6 Absatz (1):
“An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten,...“
Ein eifriger Mitarbeiter der Stadtverwaltung hat dazu geschrieben, die Arbeiten der Bahn an dem Projekt Stuttgart 21 könnten sonntags nicht eingestellt werden, denn das würde sonst übermäßig hohe Kosten verursachen.
Damit hat dieser Mann die „Theorie des wohlfeilen Sonntags“ erfunden!
Man könnte also fragen: "Was ist schon ein Geschenk Gottes, gegen den Erfindungsreichtum in schwäbischen Amtsstuben?"
Im Gesetz steht allerdings nicht: „Die Feiertagsruhe ist einzuhalten, wenn es gerade zufällig nichts kostet.“
Von Kosten ist im Feiertagsgesetz (FTG) nur dort die Rede, wo es darum geht, dass Verstöße gegen dieses Gesetz Ordnungswidrigkeiten sind, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.500,-- Euro geahndet werden können.
Wer aber auf die Idee kommen sollte, zu fragen, warum die Stadt Stuttgart nicht tätig wird, warum sie gegen die Ruhestörungen der Bahn und der von ihr beauftragten Firmen keine Bußgelder verhängt, der setzt im besten Fall das „Schwäbische Behördenkarussell“ in Bewegung:
Die Stadt Stuttgart wird mit einem milden Lächeln bestätigen, dass ihr leider, leider die Hände gebunden sind, und dass sie nichts, aber auch gar nichts tun kann, weil das Eisenbahnbundesamt (EBA) mit der Planfeststellung zugleich genehmigt habe, dass die Bahn auch an den Wochenenden arbeiten darf.
Das EBA wiederum betont seit Jahren ständig, dass eine Planfeststellung das FTG nicht aufheben kann, sondern dass die örtliche Polizeibehörde (also das Amt für öffentliche Ordnung) und die zuständigen Landesbehörden sich um die Einhaltung des FTG kümmern müssen.
Wenn sich jetzt aber ein betroffener Bürger an das Land wenden möchte, wenn er gar einen Brief an „unseren Landesvater“ schreiben sollte, dann kommt sich das Behördenkarussell erst so richtig in Schwung!
Das Staatsministerium wird sein Schreiben je nach Lust und Laune an das Verkehrsministerium weiterleiten, das gar nicht zuständig ist, oder an das Innenministerium, das zwar zuständig wäre, in dieser Sache aber ebenfalls nichts unternehmen möchte.
Eine Strafanzeige, die bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft eingereicht wird, wird umgehend an die Stadt Stuttgart weitergeleitet. Die Stadt behauptet dann beispielsweise ungeniert, dass störende nächtliche Sprengungen durch das Freiburger Bergamt auch für Sonn- und Feiertage genehmigt worden seien.
Das Bergamt Freiburg wird jedoch nicht müde zu betonen, dass es keinerlei Sondergenehmigungen erteilt hat, dass das FTG weiterhin gilt, und dass dafür die Stadt Stuttgart und das Land zuständig sind.
Dieses Spiel läßt sich mit zahlreichen Variationen unendlich fortsetzen. Wir sehen also, welch eine sinnreiche Erfindung
das „Schwäbische Behördenkarussell“ ist – und zumindest in den letzten fünf Jahren hat es ganz hervorragend funktioniert.
Mit anderen Worten heißt das:
die Bahn dürfte an dem Projekt Stuttgart 21 auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten, wenn sie dazu eine Sondergenehmigung hätte. Sie hat aber keine Genehmigung, sie arbeitet trotzdem auch an Feiertagen weiter und verstößt damit fortwährend gegen geltendes Recht, gegen Landesrecht, gegen die Landesverfassung und gegen das Grundgesetz.
Die Stadt dürfte zwar in Sonderfällen Ausnahmegenehmigungen erteilen, dazu müssten aber zuvor die Kirchen gehört werden. Nun wissen wir aber sehr zuverlässig, dass die zuständigen Stellen der Kirchen in Stuttgart definitiv nicht gehört worden sind. Deshalb kann und darf es auch keine Ausnahmegenehmigungen geben.
Es gibt nur einen Fall, der etwas anders gelagert ist:
Die Straßenverkehrordnung (StVO) verbietet zwar an Sonntagen die Fahrten von Schwerlastwagen, aber nach § 46 und § 30 Abs. (3) der StVO können Ausnahmen genehmigt werden. Von dieser Ausnahmeregelung macht das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart großzügig Gebrauch und erteilt Genehmigungen für Lastwagenfahrten auch an Sonntagen.
Wer die entsprechenden Paragraphen nachliest, der erfährt, dass Ausnahmen tatsächlich möglich sind: Erlaubt werden darf aber nur der Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln.
Die Genehmigungspraxis der Stadt Stuttgart lehrt uns also, dass leicht verderbliche Lebensmittel - sonntags - auch mit dem Betonmischer transportiert werden können.
Hoffentlich kommt jetzt niemand auf die Idee zu fragen, wie lange wir diesen missbräuchlichen Umgang mit unseren Rechten und mit unseren Grundrechten noch dulden möchten.
Ich halte es durchaus für möglich, dass das widersinnige Projekt Stuttgart 21 eines Tages gestoppt werden wird, und dieser Tag könnte bald sein.
Nun können wir aber nicht wissen, ob, wann und aus welchem Anlaß das Ende von Stuttgart 21 kommen wird, -
aus rein ästhetischen Gründen würde es mir jedoch gut gefallen, wenn das Projekt an dem FTG scheitern würde,
oder doch wenigstens an dem unredlichen und unwürdigen Umgang mit dem Recht in dieser Stadt.
Deshalb rufe ich Euch allen zu:
Bitte dran bleiben und
Bitte oben Bleiben!


