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Eingeordnet unter: Stuttgart 21

  • Nina Picasso
    213
    Nina Picasso » #FragdenStaat #bundesrechnungshof #dbag #begleitende_Prüfung #S21 #Kostensteigerung #Aufsichtsrat #kontradiktorische_Verfahren

    Vor einigen Wochen hatte ich eine Anfrage über #FragDenStaat an den Bundesrechnungshof geschickt. Siehe link über mein Statement inkl. der Fragen,die ich gestellt hatte:
    http://www.parkschuetzer.de/statements/188221

    Vom Bundesrechnungshof habe ich eine sehr ausführliche Antwort erhalten-nur natürlich ohne die Zahlen, die ich gerne gehabt hätte bzw auch mal an die Bahn/Politik gerichtete Konsequenzen...

    Es sind 8 Seiten, also schon einiges zu lesen, aber interessant. Hier der link zu den Antwortseiten (leider kann ich nach wie vor keine PDF ins Netz stellen:-( )

    https://picasaweb.google.com/106966114365643710958/AntwortBundesrechnungshofZuKostenStuttgart21#6267046289116911842

    Manches ließ mich stutzen-aber ich muss das Ganze nochmals in Ruhe lesen...

    1) ZITAT: Die DB AG hat zur Beantwortung der Fragen, die auch nach Einsicht in die Unterlagen der zuständigen Bundesministerien offen geblieben waren, dem Bundesrech-nungshof einen Datenraum an ihrem Hauptsitz in Berlin eingerichtet. Dort hat sie die zur Beantwortung notwendigen Unterlagen zur Einsichtnahme bereitgestellt. Da sie dem Bundesrechnungshof nicht erlaubte, Kopien der internen Unterlagen zu fertigen, mussten alle Erkenntnisse im Datenraum der DB AG selbst gewonnen werden. Nachfragen mussten sodann schriftlich gestellt werden. Tiefergehende Besprechungen fanden zu einigen Fragen statt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle Fragen - wie den zu den Prüfungs- und Erhebungsrechten erläutert - einen Zusammenhang mit der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats der DB AG haben mussten. Dieses Erhebungsverfahren nahm längere Zeit in Anspruch. Zitat Ende
    (...der BRH darf keine Kopien ziehen! Damit ist in meinen Augen Tür und Tor für Manipulationen seitens der Bahn geöffnet! Jederzeit kann sie behaupten, der BRH habe etwas "falsch notiert" oder Unterlagen nachtäglich "reinschmuggeln" oder entfernen..... Unfasslich, dass der BRH das so hinnimmt! Wieso sieht der Staat zu, wie der BRH unter solch erschwerten Umständen arbeiten muss-Faktor Zeit!..)

    2).. Das von Ihnen erwähnte Gutachten des Büros Vieregg-Rösler ist dem Bundes-rechnungshof bekannt. Grundsätzlich kann der Bundesrechnungshof im Rahmen seiner Prüfungen auch Informationen Dritter hinzuziehen. Kern seines Prüfungsansatzes bilden jedoch stets die im Wege seiner eigenen Erhebungen getroffenen Feststellungen und die Berücksichtigung der Stellungnahmen der Prüfungs- und Erhebungsstellen...

    3) .. Da es sich bei Stuttgart 21 um ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG handelt und der Vorstand der DB AG die Aktiengesellschaft in eigener Verantwortung leitet(§ 76 Absatz 1
    AktG), können weitere Entscheidungen zum Projekt nur auf kaufmännischer Grundlage in
    den Unternehmensgremien getroffen werden. Aus diesen Rahmenbedingungen ergeben sich
    auch etwaige Konsequenzen für die Vertreter der handelnden Unternehmensorgane. Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden(§ 93 Absatz 1 Satz 1 AktG). Dies gilt sinngemäß für Aufsichtsratsmitglieder (§ 116 AktG). Konsequenzen bestehen in erster Linie in haftungsrechtlicher Hinsicht, wenn die genannten Organmitglieder ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Vorsorglich ist allerdings auf die sog. Business-Jugement-Rule hinzuweisen. Nach § 93 Absatz 1 Satz 2 AktG liegt eine Pflichtverletzung dann nicht vor, wenn das Organ-mitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, dass es auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft handelt.

    (Mit so einer Regelung könnte jedes kriminelle Agieren durch gewunken werden! Aber das Gemeinwohl hier ist sehr stark zu bezweifeln-und das weiß der Aufsichtsrat. Warnungen hat er bekanntermaßen genug erhalten!..)

    4) Zwischenberichte werden nicht veröffentlicht.

    Usw. Aber lest selber. Es ist sehr interessant! Trotzdem möchte ich auch ein Lob an den BRH aussprechen,hat er sich absolut um jede meiner einzelnen Fragen gekümmert und geantwortet. Davon kann man hier in Stuttgart teilweise nur träumen.

    #Bundesrechnungshof #DBAG #Begleitende_Prüfung #S21 #Kostensteigerung #Aufsichtsrat #kontradiktorische_Verfahren

    1 Kommentare
    • Wolfgang Weiss (Autonomer Bad. Aktivist) »

      Finde ich gut, daß Du den BRH fairerweise erwähnst, daße er (fast) detailliert geantwortet hat. Ich denke, daß das bei denen, wenigstens bei einzelnen,- auch positiv ankommt, liebe Nina :-) Danke für Deine Mühe und den damit verbundenen Aufwand...!

      Wolfgang Weiss (Autonomer Bad. Aktivist)
      16099
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