Eingeordnet unter: Stuttgart 21
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Ben çapulcuyum »
Im Zusammenhang mit dem Projekt "Stuttgart 21" hat die Stadt Stuttgart Lastwagenfahrten auch in Wohngebieten und auch an Sonn- und Feiertagen genehmigt. Dies ist nur möglich, wenn man die rechtlichen Grundlagen sehr "großzügig" auslegt.
Deshalb haben wir einen Brief an das zuständige Amt für öffentliche Ordnung versandt. Text siehe unten.Unser kleines Mitmachprojekt:
http://www.parkschuetzer.de/statements/194827Wir sind auch per eMail zu erreichen,
unsere eMail-Adresse ist vorerst:
ftg2017@web.de



Zu der Diskussion:
I.: Die Bedeutung der Sonn- und Feiertage
http://www.parkschuetzer.de/diskussionen/argumente/themen/2029
II.: Die Rechtslage
http://www.parkschuetzer.de/diskussionen/argumente/themen/2028
III.: Die Arroganz der Macht
http://www.parkschuetzer.de/diskussionen/argumente/themen/2027
In der Zeitung wurden Arbeitszeitausweitung immer mit Terminen begründet. Bestenfalls eine Strassensperrung nach einem Wochenende aufheben zu können, idR mit der Behauptung es könne eine Verlängerung bis 2023 oder länger verhindert werden. Das hat bisher nicht geklappt. Und dabei probieren die eine Bauzeitverkürzung seit 6 Jahren und müssen immer intensiver das Verfehlen dieses Zieles und das Eintreten exakt des Gegenteils der Begründung dieer Belastung der Stuttgarter eingestehen.
@ThomasA:
Ist es nicht sehr seltsam, dass der grüne Ministerpräsident auch nach gut einem Monat noch nicht die Zeit gefunden hat, den Brief des Aktionsbündnisses zu beantworten?
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2017/An_MP_Kretschmann_zu_FTG.pdf
Möglicher Weise bekommen wir seine Antwort aber schon am kommenden Wochenende: in Form von mehr oder weniger rechtswidrig genehmigten Lastwagenfahrten durch Wohngebiete und mit ungenehmigten Tunnelsprengungen.
(Ich habe die Gesetzestexte genau gelesen: nach meiner Auffassung sind die Lastwagenfahrten durch Stuttgarter Wohngebiete an Sonn- und Feiertagen eher weniger genehmigungsfähig!)